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Riester-Rente die zweite!

Die Bundesregierung hat auf den massiven Protest im Zusammenhang mit der Rückforderung von Zulagen reagiert und auf der Kabinettssitzung am 04. Mai 2011 den Entwurf für eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der das Riester-Verfahren einfacher und klarer gestaltet werden soll.

Wie in unserer letzten blattgrün-Ausgabe berichtet, kam es bei der Riester-Rente zu Rückforderungen in Bezug auf Mindesteigenbeitrag und die Kinderzulage.

Nun haben der Bundestag und der Bundesrat über den Gesetzentwurf zu beraten. Der Hintergrund der Änderungen ist folgender: Bei der Riester-Rente gibt es einen mittelbaren und einen unmittelbaren Zahlungs- bzw. Zulagenberechtigten. Mittelbar zulageberechtigt ist beispielsweise ein Ehegatte der nicht berufstätig ist und dessen Ehegatte einen Riester-Vertrag hat. Der nicht berufstätige Ehegatte muss dann keine Beiträge auf seinen eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Für die Auszahlung der vollen Altersvorsorgezulage ist es in diesem Fall ausreichend, wenn der berufstätige Ehegatte den vom ihm geforderten Eigenbeitrag auf seinen Riester-Vertrag einzahlt.
Wird der nicht berufstätige Ehegatte allerdings selbst rentenversicherungspflichtig - eben zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes - muss in dieser Zeit auch auf diesen Vertrag ein Eigenbeitrag geleistet werden. Der Ehegatte wird dann vom mittelbar Zulagenberechtigten zum unmittelbar Zulagenberechtigten.

Für Ehepartner die in der Vergangenheit irrtümlicherweise angenommen haben nur mittelbar zulageberechtigt gewesen zu sein - aber tatsächlich unmittelbar zulageberechtigt waren -  soll durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, die rückständigen Beiträge nachzuzahlen.

Das Verfahren soll in diesem Zusammenhang unbürokratisch abgewickelt werden: Die Riester-Sparer müssen lediglich die rückständigen Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter mitteilen für welche Jahre die Zahlungen bestimmt sind.
Um alles andere sollen sich dann der Anbieter und die Zulagenstelle kümmern. Die Zulagenstelle wird dann automatisch die zurückgeforderte Zulage auf den Riester-Vertrag zurückzahlen.

Weitere Änderungen
Ab 2012 soll es eine weitere grundlegende Änderung geben: Alle Zulagenberechtigten sollen dann einheitlich einen Mindesteigenbeitrag von 60 € jährlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen - dadurch soll die Lücke zwischen dem Wechsel von mittelbar zu unmittelbar Zulageberechtigten erst gar nicht entstehen. Die Änderung führt zwar zu einem steigenden Beitrag - dies schlägt sich jedoch auch in der späteren Rentenzahlung nieder - dadurch haben auch mittelbar Zulagenberechtigte einen höheren Rentenanspruch.


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