
Nach dem DBKE-Baustein sind ab dem 01.07.2010 nun auch Meldungen
vorzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt oder ein
Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird. Weiterhin ist eine
entsprechende Meldung zukünftig auch dann zu machen, wenn ein
Arbeitnehmer aus einer zuvor bestehenden Versicherungspflicht in
der Arbeitslosenversicherung fällt.
Zu melden sind dann Angaben zur Befristung des Arbeitsvertrages,
zu Freistellungen und Kündigungsdaten die für eine mögliche
Leistungsgewährung durch die Bundesagentur für Arbeit benötigt
werden. Insgesamt sind 44 Fragestellungen über die Gründe des
Ausscheidens zu beantworten.
Meldefristen beachten: Grundsätzlich erfolgt die Datenübermittlung
für ELENA zusammen mit der Meldung zur Sozialversicherung. Die
DBKE-Daten sind jedoch spätestens 3 Monate vor dem Ende der
Beschäftigung zu übermitteln. Bleiben bis zum Beschäftigungsende
weniger als 3 Monate sind die Daten unverzüglich bzw. mit der
nächsten Entgeltabrechnung zu melden.
WICHTIG: In buchstäblich letzter Minute - nämlich
am 30.06.2010 hat der Arbeitskreis ELENA eine wichtige Änderung
beschlossen - die ursprünglich vorgesehenen Freitextfelder
entfallen nun. In der derzeitigen Version 01 des DBKE sind die
Freifelder zwar noch enthalten - sie sind aber nicht auszufüllen.
In der Version 01 die Anfang Januar 2011 bereit steht sollen die
Freitextfelder dann nicht mehr enthalten sein.
Wenn Sie im Zusammenhang mit diesen neuen Meldepflichten Fragen
haben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.
Werden die Lohnabrechnungen durch unser Haus durchgeführt dann beachten Sie bitte Folgendes:
Wir werden Sie zukünftig bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach den notwendigen Angaben fragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns Ihr Kündigungsschreiben in Kopie zur Verfügung stellen - vielen Dank.

