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Neuerungen bei der Alterskasse für Gärtner und Landwirte

Landwirtinnen/Landwirte und Gärtnerinnen/Gärtner die den Ruhestand vor Augen haben müssen sich mit der Problematik der Flächenabgabe auseinandersetzen.

Bei der Al­terskasse für die Gärtner und die Landwirte besteht ein Rentenanspruch nur dann, wenn die Landwirtin/der Landwirt bzw. die Gärtnerin/der Gärtner die im Rahmen der Urproduktion genutzten Flächen abgegeben hat. Häufig sind landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien in der Rechtsform der GbR organisiert. Welche Besonderheiten bei einer Unternehmensübergabe in der Rechtsform einer GbR bezüglich der Alterskasse zu beachten sind, möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen.


Kein Ausscheiden mehr erforderlich
Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Gesellschafter der den Rentenantrag stellt aus dem Unternehmen ausscheidet. Er oder sie kann GbR-Gesellschafter bleiben.

Anstelle des Ausscheidens sind jedoch die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen, damit der entsprechende Rentenantrag bewilligt werden kann:

  • Ausscheiden aus der Führung des Unternehmens
  • Vertretungsbefugnis für die GbR muss abgegeben werden
  • keine Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Landwirtin/Landwirt oder Gärtnerin/Gärtner

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Dies muss aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen. Der Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen.

Flächenabgabe
Weiterhin muss der betroffene Gesellschafter/in seine/ihre im Rahmen der Urproduktion genutzten Flächen abgeben - dies kann bspw. durch eine Verpachtung der Grundstücke an die GbR erfolgen. Hierbei ist jedoch eine Mindestpachtdauer von 9 Jahren zu beachten.

Eine Unternehmensübergabe will sorgfältig geplant sein - bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an - damit alle Bereiche (Alterskasse, Steuern und Familie) optimal abgestimmt werden können.


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