
Die zentrale Erfassung der Arbeitnehmerdaten hat somit ein
Ende.
Dem Parlament wurde ein Gesetzentwurf zur Aufhebung des
ELENA-Verfahrens vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt.
Begründung für die Aufhebung ist, dass der Datenschutz nicht
ausreichend gewährleistet sei. Der für das Verfahren notwendige
datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard bei der elektronischen
Signatur sei "in absehbarer Zeit nicht flächendeckend" zu
erreichen.
Das Gesetz soll noch im Laufe des Jahres verabschiedet
werden.
Empfehlungen für Arbeitgeber
Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) hat signalisiert, dass die
Überprüfung der gesendeten Meldungen zunächst aufgehoben wird - bis
über das Gesetz entschieden wurde.
ABER: Stellen die Arbeitgeber die Übermittlung der Meldungen ein
und bleibt das Gesetz doch bestehen sind die fehlenden Monate
nachzumelden. Wir empfehlen deshalb zunächst mit den monatlichen
Meldungen fortzufahren.
Die bereits gemeldeten und die noch zu meldenden Daten werden bei
der ZSS gespeichert. Ist über das ELENA-Verfahren entschieden wird
die ZSS die gespeicherten Daten unverzüglich löschen.
Was kann von ELENA erhalten bleiben?
Für ELENA sind erhebliche Investitionen getätigt worden. Diese
Investitionen sollen nicht verloren gehen. Das Bundesministerium
für Arbeit prüft derzeit ein Konzept wie die Strukturen des
elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens weiter genutzt werden
können.

