
Sie gilt erst wieder für solche Euronorm 6 - Diesel, die vom 01.
Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 neu zugelassen werden. Eine
entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Bundesrat auf den Weg
gebracht.
Die Einschränkung für Diesel-Fahrzeuge geht auf die EU zurück. Die
schwarz-rote Koalition hatte den von 2011 an befristeten
Steuervorteil auch auf solche Diesel-Pkws ausgedehnt, die seit der
Kfz-Steuerreform vom 01. Juli 2009 angeschafft wurden.
Tatsächlich fällig werden sollte der Bonus aber nicht vor 2011.
Diese Regelung war der EU-Kommission ein Dorn im Auge.
Die inzwischen geschätzten mehr als 1.000 Besitzer eines Autos mit
Euronorm 6 sollen aber diesen Bonus aus Gründen des
Vertrauensschutzes noch einlösen können.
Diese Sonderregelung endet nun mit der Verkündung des Gesetzes im
Bundesgesetzblatt, womit in wenigen Wochen zu rechnen ist. Wer den
Zeitpunkt verpasst, bekommt die Vergünstigung erst wieder für
Neuzulassungen ab 2011. Der offizielle Zeitraum für die Förderung
bleibt 2011 bis 2013.
Seit die Kfz-Steuer auf den Bund übergegangen ist haben sich
unterschiedliche landesrechtliche Regelungen vereinheitlicht.
Beispielsweise ist eine Neuzulassung nur noch möglich, wenn dem
Finanzamt für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung erteilt wird.
Des Weiteren gilt: Wer noch Rückstände bei der Kfz-Steuer hat,
bekommt keine Neuzulassung.

