
Die Entwicklung der Bruttolöhne ist ein maßgeblicher Faktor für
die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und
in der Alterskasse der Landwirte. Die Löhne sind in den letzten
beiden Jahren krisenbedingt zurückgegangen. Nach der
Rentenanpassungsformel ergäbe sich rechnerisch sogar eine
Rentenkürzung. Dies wird jedoch durch die 2009 beschlossene
Rentenschutzklausel der Regierung verhindert. Für die Rentner 2010
bedeutet dies jedoch eine Nullrunde.
WICHTIG: Die landwirtschaftlichen Alterskassen
und die Berufsgenossenschaften haben sich aus diesem Grund
entschlossen, im Jahr 2010 keine gesonderten
Rentenanpassungsmitteilungen zu versenden. Die mit der
Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2009 festgesetzten Rentenhöhen
gelten also weiter.
Bitte reichen Sie uns auch für 2010 eine Kopie der
Rentenanpassungsmitteilung 2009 ein.
Wenn Sie Bezieher/in einer Hinterbliebenenrente sind erhalten Sie unter Umständen eine Rentenanpassungsmitteilung, insbesondere dann, wenn sich Ihr anrechenbares Einkommen verändert hat.

