
Ab 2012 sind voraussichtlich 0,04 % Insolvenzgeldumlage zu
bezahlen.
Die Insolvenzgeldumlage wird alleine durch die Arbeitgeber
finanziert - sie dient der Finanzierung des Insolvenzgeldes für die
Arbeitnehmer. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn über das Vermögen ihres
Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Ausgenommen von der Verpflichtung Insolvenzgeldumlage zu zahlen
sind der Bund, die Länder, die Gemeinden, Arbeitgeber der
öffentlichen Hand und Privathaushalte.
Wie ist die Meldung der Insolvenzgeldumlage
abzuwickeln?
Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit den Beiträgen zur
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die
Einzugsstellen der Krankenkassen zu entrichten. Die Umlage für
Mini-Jobber wird an die Mini-Job Zentrale bei der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See abgeführt.
Wie berechnet sich die Insolvenzgeldumlage?
Die Insolvenzgeldumlage wird vom rentenversicherungspflichtigen
Arbeitsentgelt berechnet. Bei Beschäftigten die nicht der
Rentenversicherungspflicht unterliegen wird das Entgelt
herangezogen, von dem im Falle der Rentenversicherungspflicht die
Beiträge zu berechnen wären.
Der Umlagesatz der Insolvenzgeldumlage berechnet sich nach der
voraussichtlichen Entwicklung der Insolvenzen im folgenden
Kalenderjahr. Die Einnahmen sollen dabei ausreichen um die Kosten
aus der Zahlung von Insolvenzgeld zu decken. Fehlbestände und
Überschüsse im Umlagetopf sind dabei ebenfalls zu
berücksichtigen.
Der Überschuss aus 2010 ist in 2011 verwendet worden - ein noch
bestehender Restbetrag wird für 2012 mit verwendet. Dennoch reichen
die Mittel für 2012 nicht vollständig aus - die Insolvenzgeldumlage
muss für 2012 also wieder erhoben werden.

