
In unserer Ausgabe vom Juni 2010 haben wir angekündigt, dass das
Bundesfinanzministerium (BMF) in Ergänzung zu dem Schreiben vom
18.01.2010 ein weiteres Schreiben verfasst - unter anderem mit
zahlreichen Beispielsfällen. Dieses Schreiben ist bis heute nicht
veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 24.06.2010 hat jedoch das BMF die
Umsetzungsfrist verlängert. Ergeben sich also für die
Steuerpflichtigen Verschlechterungen aus der Anwendung der
Neuregelung, so sind die Neuregelungen verbindlich erst für
Wirtschaftsjahre die nach dem 30. Juni 2011 beginnen anzuwenden.
Auch wird in diesen Fällen für die Beurteilung ob ein
Strukturwandel vom land- und forstwirtschaftlichem Betrieb hin zum
Gewerbebetrieb vorliegt für die Wirtschaftsjahre 2008/2009,
2009/2010 und 2010/2011 auf die bisherigen Grundsätze abgestellt.
Die neuen Grundsätze gelten erst ab dem Wirtschaftsjahr
2011/2012.

