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Hofladen-Urteil III - die nächste!

Die Umsetzung des Hofladen-Urteils III führt in der Praxis zu massiven Umsetzungsproblemen.

In unserer Ausgabe vom Juni 2010 haben wir angekündigt, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) in Ergänzung zu dem Schreiben vom 18.01.2010 ein weiteres Schreiben verfasst - unter anderem mit zahlreichen Beispielsfällen. Dieses Schreiben ist bis heute nicht veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 24.06.2010 hat jedoch das BMF die Umsetzungsfrist verlängert. Ergeben sich also für die Steuerpflichtigen Verschlechterungen aus der Anwendung der Neuregelung, so sind die Neuregelungen verbindlich erst für Wirtschaftsjahre die nach dem 30. Juni 2011 beginnen anzuwenden. Auch wird in diesen Fällen für die Beurteilung ob ein Strukturwandel vom land- und forstwirtschaftlichem Betrieb hin zum Gewerbebetrieb vorliegt für die Wirtschaftsjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 auf die bisherigen Grundsätze abgestellt. Die neuen Grundsätze gelten erst ab dem Wirtschaftsjahr 2011/2012.


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