
Durch dieses Gesetz mit dem reichlich sperrigen Titel wird das
ELENA-Verfahren eingestellt. Mit Beendigung des ELENA-Gesetzes wird
die Rechtslage wiederhergestellt, die vor Einführung des
ELENA-Verfahrens bestanden hat.
Bevor die ELENA-Meldungen nun jedoch endgültig eingestellt werden
können, ist das Gesetz noch durch den Bundespräsidenten zu
unterzeichnen und im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
WICHTIG: Bis das neue Gesetz in Kraft getreten ist, sind die
Datenmeldungen weiterhin zu übermitteln!
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die Meldungen
endgültig eingestellt werden können.
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den
Bundesrat hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die
Löschung der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA
erneut zu überprüfen.
Das nun vorliegende Gesetz zum ELENA-Aus sieht vor, dass
unverzüglich alle bisher an die Zentrale Speicherstelle
übermittelten und gespeicherten Daten zu löschen sind.
Neben den Daten bei der ZSS sind auch bei den
Rentenversicherungsträgern Versicherungskonten für Beamte, Soldaten
und Richtern angelegt worden. Nach einer ersten vorläufigen
Schätzung handelt es sich um ca. 120.000 Versicherungskonten. Es
kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen
Behörden Daten im Rahmen des ELENA-Verfahrens gespeichert wurden,
die nun nicht mehr benötigt werden.
Die für die Löschung notwendigen Gesetzesentwürfe sollen
unverzüglich vorgelegt werden.
Wie ELENA in Zukunft weitergeführt oder genutzt werden soll, ist
nach wie vor offen. Als Ersatzprogramm steht offenbar das
Elster-Portal im Gespräch.

