Feld mit Ballen
Startseite >  Themen und Fakten > Führerscheinkosten

Führerscheinkosten

Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Handwerksbetrieben stellt sich seit der Einführung des EU-Führerscheins immer öfter ein Problem.

Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Handwerksbetrieben stellt sich seit der Einführung des EU-Führerscheins immer öfter ein Problem. Denn seit dem EU-Führerschein dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von nicht mehr als 3,5 t führen. Die benötigten Transportkapazitäten erfordern aber oftmals Transporter mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht. Arbeitgeber wollen aus diesem Grund den Fahrern immer öfter die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C1/C1E übernehmen.
Wie das Bayerische Landesamt für Steuern verfügte, können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzt werden.

Die Kosten für die Führerscheinklasse C können nur dann steuerfrei ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer bereits vorher einen Führerschein der Klasse B besessen hat. Wird neben der Klasse C auch die Führerscheinklasse B erworben, so können nur die Mehrkosten, die sich aus dem Erwerb der Klasse C ergeben, steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden. Die vom Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe vollumfänglich abziehbar.

Führerscheinklasse B erworben, so können nur die Mehrkosten, die sich aus dem Erwerb der Klasse C ergeben, steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden. Die vom Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe vollumfänglich abziehbar.

Fazit:

  • Erwerb Führerscheinklasse B
    steuerlich nicht verwertbar
  • Erwerb Führerscheinklasse C
    steuerlich verwertbar

 


Copyright © 2010 Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft KG - Alle Rechte vorbehalten