
Neben der Gartenbau-Berufsgenossenschaft bietet auch die
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Möglichkeit einer
freiwilligen Zusatzversicherung an.
Die freiwillige Zusatzversicherung der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft wird für Unternehmer, im Unternehmen
mitarbeitende Ehegatten, im Unternehmen nicht nur vorübergehend
mitarbeitende Familienangehörige und für selbstständige Tätige
angeboten, die wie ein landwirtschaftlicher Unternehmer Tätigkeiten
erbringen und die gesetzlich versichert sind.
Der Vorteil der freiwilligen Zusatzversicherung liegt darin, dass
im Falle eines Arbeitsunfalls und einer damit verbundenen
längerfristigen Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung die
Leistungen höher ausfallen.
Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft als gesetzliche Leistung ein kalendertägliches
Verletztengeld in Höhe von 15,47 € bzw. bei einer Erwerbsminderung
von bspw. 30 % eine monatliche Verletztenrente in Höhe von 184,87 €
(Unternehmer) (306,60 € mitarbeitender Familienangehöriger ohne
Arbeitsvertrag - Mifa).
Diese Auszahlungen basieren auf einem fiktiven
Jahresarbeitsentgelt in Höhe von 11.092 € für Unternehmer und die
mitarbeitenden Ehegatten (bei Mifa 18.396 €).
Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung können die
Leistungen deutlich erhöht werden. Der Versicherte kann dabei die
Aufstockung selbst bestimmen. Begrenzt ist die Erhöhung jedoch auf
ein fiktives Jahresarbeitsentgelt in Höhe von max. 50.092 € bzw.
57.396 € bei Mifa. Der Erhöhungsbetrag kann frei gewählt
werden.
WICHTIG: Das Geld aus der Zusatzversicherung wird unproblematisch
zusammen mit den gesetzlichen Leistungen ausbezahlt.
Der Antrag auf eine Zusatzversicherung kann von uns bezogen oder
von der Website der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
heruntergeladen werden.
Leistungen aus der zusätzlichen Absicherung - Ein Beispiel für Unternehmer finden Sie in unsere aktuellen blattgrün-Ausgabe.

