
Die freiwillige Zusatzversicherung erhöht im Falle eines
Arbeitsunfalls die Leistungen.
Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft
nur ein kalendertägliches Verletztengeld in Höhe von 15,47 € (30,17
€ bei Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung) bzw. bei einer
Erwerbsminderung von bspw. 40 % eine monatliche Verletztenrente in
Höhe von 301,74 €.
Diese Auszahlungen basieren auf einem fiktiven Jahresarbeitsentgelt
in Höhe von 13.578,48 €. Bei diesem fiktiven Jahresarbeitsentgelt
beträgt die Witwenrente monatlich 452,62 €.
Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung können die
Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls deutlich erhöht werden.
Der Versicherte kann dabei die Aufstockung selbst bestimmen.
Begrenzt ist die Erhöhung jedoch auf ein fiktives
Jahresarbeitsentgelt in Höhe von max. 72.000 €.
Zusätzlich zu der Erhöhung kann auch eine Anpassung der Inflation
vereinbart werden.
WICHTIG: Das Geld aus der Zusatzversicherung wird
unproblematisch zusammen mit den gesetzlichen Leistungen
ausbezahlt.
Der Antrag auf eine Zusatzversicherung kann von uns bezogen oder
von der Website der Gartenbau-Berufsgenossenschaft heruntergeladen
werden.

