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Freiwillige Zusatzversicherung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft bietet für Unternehmer und deren mitversicherte Ehegatten eine freiwillige Zusatzversicherung an.

Die freiwillige Zusatzversicherung erhöht im Falle eines Arbeitsunfalls die Leistungen.

Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft nur ein kalendertägliches Verletztengeld in Höhe von 15,47 € (30,17 € bei Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung) bzw. bei einer Erwerbsminderung von bspw. 40 % eine monatliche Verletztenrente in Höhe von 301,74 €.
Diese Auszahlungen basieren auf einem fiktiven Jahresarbeitsentgelt in Höhe von 13.578,48 €. Bei diesem fiktiven Jahresarbeitsentgelt beträgt die Witwenrente monatlich 452,62 €.
Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung können die Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls deutlich erhöht werden. Der Versicherte kann dabei die Aufstockung selbst bestimmen. Begrenzt ist die Erhöhung jedoch auf ein fiktives Jahresarbeitsentgelt in Höhe von max. 72.000 €.
Zusätzlich zu der Erhöhung kann auch eine Anpassung der Inflation vereinbart werden.
WICHTIG: Das Geld aus der Zusatzversicherung wird unproblematisch zusammen mit den gesetzlichen Leistungen ausbezahlt.
Der Antrag auf eine Zusatzversicherung kann von uns bezogen oder von der Website der Gartenbau-Berufsgenossenschaft heruntergeladen werden.


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