
Die Insolvenzgeldumlage wird alleine durch die Arbeitgeber
getragen. Bis zum 31.12.2010 beläuft sich der monatliche Umlagesatz
auf 0,41 %. Bemessungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage ist das
ren-tenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer.
Nach derzeitigem Stand wären 2011 keine Beiträge zur
Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Die Absenkung würde die
steigenden Kosten bei der Krankenversicherung und der
Arbeitslosenversicherung zumindest teilweise kompensieren.
Wie kommt es zu der "Nullnummer"? Erst Anfang 2010 wurde der
Beitrag zur Insolvenzgeldumlage kräftig angehoben. Man rechnete in
2010 mit einer deutlichen Zunahme von Insolvenzen. Diese Zu-nahme
blieb jedoch aus. Insoweit hat sich bei der Insolvenzgeldumlage ein
deutlicher Überschuss gebildet. Fehlbestände und Überschüsse sind
bei der Festsetzung des Umlagesatzes für das Folgejahr zu
berücksichtigen. Die Insolvenzgeldumlage dient der Finanzierung des
Insolvenzgeldes.

