
Bis ins Jahr 1976 hinein war der deutsche Branntweinmarkt so vor
ausländischer Konkurrenz geschützt. 1976 entschied der Europäische
Gerichtshof, dass das deutsche Branntweinmonopol nicht mit dem
EURecht vereinbar ist - und leitete damit das Ende des deutschen
Branntweinmonopols ein.
Fortan subventioniert der deutsche Staat die kleinen und
mittelständischen Brennereien.
Nun, die deutsche Bundesmonopolverwaltung für Branntweine kauft
den Brennereien den produzierten Alkohol zu einem Preis überhalb
des Marktpreises ab. Nach der Reinigung und Aufbereitung verkauft
die Bundesmonopolverwaltung den Alkohol dann zum Marktpreis weiter.
Die Bundesmonopolverwaltung verteilt jährlich ca. 550.000
Hektoliter Alkohol auf diesem Wege im Markt. Dies sind ca. 12 % des
europäischen Marktes. Der Alkohol wird zu ca. 50 % von der
Industrie zur Herstellung von Pharmazeutika und Kosmetik
abgenommen, die andere Hälfte wandert in die
Getränkeindustrie.
Dieser Förderweg ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Die
deutsche Bundesregierung hatte jahrelang eine Ausnahmegenehmigung
der EU, um kleine deutsche Brennereien zu schützen.
Anfang Juli kündigte die EU-Kommission nun an, dass sie das
deutsche Branntweinmonopol nicht länger akzeptieren will.
Für die Brennereien die Getreide und Kartoffeln verarbeiten soll
das deutsche Branntweinmonopol nach dem Willen der EU bereits 2013
auslaufen. Für Kleinstbrennereien soll das Monopol vier Jahre
später - also Ende 2017 enden.
Zuletzt flossen nach Angaben der EU-Kommission jährlich rund 80
Millionen Euro an die Staatskasse und die Brennereien.
Die Bundesregierung setzt darauf, dass sich Besitzer von
Brennereien bis dahin umstellen und ihren Alkohol dann selbst
vermarkten.
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