
Denn häufig haben beide Ehepartner Flächen in den Betrieb
eingebracht - die aber nur von einem - dem nach außen in
Erscheinung tretenden Landwirt oder der Landwirtin bewirtschaftet
werden - es entsteht eine sogenannte Ehegatten-GbR.
Die Ehegatten-GbR war im Jahr 2008 Gegenstand eines BFH-Urteiles
(25.09.2008). Die Finanzverwaltung wird die im Urteil entschiedenen
Grundsätze nun über den Einzelfall hinaus anwenden. Im Folgenden
wollen wir Ihnen die Ehegatten-GbR sowie die neuen geltenden
Grundsätze bei der Entstehung der Ehegatten-GbR erläutern.
Was ist eine Ehegatten-GbR genau und wie entsteht
sie?
Um von einer Mitunternehmerschaft auszugehen und damit von einer
Ehegatten-GbR, müssen drei Punkte erfüllt sein:
Wie wird gerechnet?
Zunächst einmal ist die insgesamt bewirt-schaftete Fläche zu
ermitteln - dann sind die Eigentums- und Pachtflächen auf die
beiden Ehegatten entsprechend aufzuteilen. Liegt der Anteil des
nicht nach außen in Erscheinung tretenden Ehegatten unter
10 % besteht keine Ehegatten-GbR. Ist die Grenze überschritten so
ist davon auszugehen, dass eine Ehegatten-GbR vorliegt.
Was sind die Folgen?
Eine Ehegatten-GbR führt vor allem dazu, dass die Flächen beider
Ehegatten Betriebs-vermögen werden. Sollen Grundstücke im
Betriebsvermögen veräußert werden, ist ein möglicher Gewinn bei der
Veräußerung auf jeden Fall steuerpflichtig. Die 10-jährige
Spekulationsfrist wie im privaten Bereich gilt im betrieblichen
Bereich nicht.
Erzielt der Betrieb neben land- und forst-wirtschaftlichen
Einkünften auch gewerb-liche Einkünfte kann das Entstehen einer
Mitunternehmerschaft zu einer "Durch-säuerung" des land- und
forstwirtschaft-lichen Betriebes führen. Dadurch entsteht ein
einheitlicher Gewerbebetrieb mit allen Vor- und Nachteilen.
Selbstverständlich hat die Ehegatten-GbR auch Auswirkungen auf
die Buchhaltung und auf die Erstellung der Jahresabschlüs-se, auf
die Steuererklärungen sowie auf alle anderen Bereiche.
Besonders unangenehm ist es, wenn eine Ehegatten-GbR nicht
entdeckt wird sondern erst im Rahmen einer Betriebsprü-fung
aufgedeckt wird. Dann spricht man von einer sogenannten
"verdeckten" Ehegatten-GbR.
Eine verdeckte Ehegatten-GbR hat besonders unangenehme
Konsequenzen, da dies unter Umständen bedeutet, dass für mehrere
Jahre rückwirkend die Folgen der Mitunternehmerschaft eintreten.
Was ist also zu tun?
Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sollten
die betroffenen Betriebe nun prüfen ob sie unter Beachtung der
neuen Grenzen noch eine Ehegatten-GbR sind oder nicht.
Die Entstehung einer Ehegatten-GbR kann unter Umständen z. B.
durch Abschluss eines Pachtvertrages vermieden werden.
Die Regelungen sind voraussichtlich für Wirtschaftsjahre
anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Eine offizielle
Stellungnahme der Finanzverwaltung liegt aber noch nicht vor.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

