
Was versteht man unter der E-Bilanz?
Unter der E-Bilanz versteht man die Regelungen zur elektronischen
Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen an die
Finanzverwaltung.
Zu übermitteln ist die Steuerbilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung. Alternativ kann auch die Handelsbilanz mit Gewinn-
und Verlustrechnung und zusätzlicher steuerlicher
Überleitungsrechnung übermittelt werden. Soweit ein Anhang,
Lagebericht oder Prüfbericht vorliegt, kann dieser auch in
Papierform eingereicht werden.
Die elektronische Übermittlung ist erstmals für Jahresabschlüsse
vorzunehmen, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2011 beginnt -
also ab dem Wirtschaftsjahr 2012 respektive ab dem Wirtschaftsjahr
2012/2013. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss des
Kalenderjahres 2012 bzw. des Wirtschaftsjahres 2012/2013 erstmals
in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen ist.
TIPP: Die Finanzverwaltung wird es nach ihrem
Anwendungsschreiben zur Umsetzung der E-Bilanz vom 29. September
2011 nicht beanstanden, wenn für das Erstjahr die Jahresabschlüsse
noch nicht nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermittelt
werden. Eine Übermittlung muss somit zwingend erst für das
Kalenderjahr 2013 bzw. das Wirtschaftsjahr 2013/2014 in 2014
erfolgen.
Was bedeutet das nun konkret für die
Unternehmen?
Trotz des eingeräumten zusätzlichen Zeitpuffers von Seiten der
Finanzverwaltung sollten die Vorbereitungen zur Umsetzung der
E-Bilanz nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Für Mandanten welche die Buchhaltung bei uns im Hause erstellen
lassen, werden wir automatisch die notwendigen Änderungen
vornehmen. Sollte konkreter Abstimmungsbedarf bestehen, sprechen
wir Sie selbstverständlich darauf an.
Für selbstbuchende Mandanten - also für Mandanten welche ihre
Buchhaltung selbst führen - werden wir im Laufe des nächsten Jahres
gezielte Schulungen für die Umstellung auf die E-Bilanz
anbieten.
Die E-Bilanz ist im sogenannten XBRL-Format (eXtensible Business
Reporting Language) an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Es
handelt sich dabei um einen international weit verbreiteten
Standard zur Übermittlung von Unternehmensdaten. Diesem XBRL-Format
liegt eine Taxonomie zugrunde. Vereinfacht versteht man in der
Informationstechnologie unter Taxonomie ein Schema, mit dem Daten
aufbereitet, versendet und ausgewertet werden können.
Neben der so genannten Kerntaxonomie gibt es verschiedene
Branchentaxonomien, u. a. für die Land- und Forstwirtschaft.
Welche Anpassungen sind notwendig?
Die Taxonomie ist ein starr vorgegebenes Gerüst. Damit die Daten
korrekt übermittelt werden können, müssen die Kontenpläne für die
unterjährige Verbuchung angepasst werden. Die meisten
Softwareanbieter haben aus diesem Grund bereits ihre Kontenrahmen
überarbeitet und verschiedentlich Konten gesperrt respektive
geändert.
Unternehmensindividuelle Kontenrahmen sind in einem ersten Schritt
auf "Taxonomie-Tauglichkeit" zu überprüfen. Gegebenenfalls sind
Anpassungen vorzunehmen, bei denen wir Sie gerne
unterstützen.
Wie bereits erwähnt, bieten wir dazu im Laufe des nächsten Jahres
entsprechende Schulungen an. Wir empfehlen, die Umstellung im Laufe
des Jahres 2012 vorzubereiten.