
Im Rahmen der Übertragung von Vermögen auf eine nachfolgende
Generation ist es möglich, das Vermögen gegen Versorgungsleistungen
steuerbegünstigt zu übertragen. Als Versorgungsleistungen werden
häufig monatliche Zahlungen zum Unterhalt des Übergebers gewährt
sowie ggf. die Überlas-sung von Wohnraum. Versorgungsleistungen
können sowohl Sach- als auch Barleistungen sein. Der Übernehmer
kann unter gewissen Voraussetzungen die Versorgungsleistungen
steuerlich geltend machen.
Wichtige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist die
tatsächliche Durchführung der im Übergabevertrag vereinbarten
Versorgungsleistungen.
Die nicht ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ist immer wieder
Gegenstand von Urteilen des BFH (Bundesfinanzhof). Danach können
Änderungen eines Versorgungsvertrages (bspw. eines
Hofübergabevertrages) nur dann steuerlich berücksichtigt werden,
wenn sie von den Vertragsparteien vorher schriftlich vereinbart
wurden.
Voraussetzung für steuerliche Anerkennung einer Vertragsanpassung
ist, neben der schriftlichen Dokumentation, dass sich die
Bedarfslage des Berechtigten oder die Leistungsfähigkeit des
Verpflichteten geändert hat.
Ist eine Nichtzahlung oder eine Reduzierung der
Versorgungsleistungen aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich -
so ist die Reduzierung oder Aussetzung sorgfältig zu
dokumentieren.
WICHTIG: Hat der Versorgungsvertrag seine
steuerliche Anerkennung eingebüßt, ist dies nicht wieder zu
heilen!
Sollten Sie eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
planen oder ist ein bereits geschlossener Übergabevertrag
anzupassen, so sprechen Sie uns bitte an!
Eine sorgfältige Beratung ist hier besonders wichtig.

