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Dauerbrenner Versorgungsleistungen

Im Rahmen der Übertragungv on Vermögen auf eine nachfolgende Generation ist es möglich, das Vermögen gegen Versorgungsleistungen steuerbegünstigt zu übertragen.

Im Rahmen der Übertragung von Vermögen auf eine nachfolgende Generation ist es möglich, das Vermögen gegen Versorgungsleistungen steuerbegünstigt zu übertragen. Als Versorgungsleistungen werden häufig monatliche Zahlungen zum Unterhalt des Übergebers gewährt sowie ggf. die Überlas-sung von Wohnraum. Versorgungsleistungen können sowohl Sach- als auch Barleistungen sein. Der Übernehmer kann unter gewissen Voraussetzungen die Versorgungsleistungen steuerlich geltend machen.

Wichtige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist die tatsächliche Durchführung der im Übergabevertrag vereinbarten Versorgungsleistungen.

Die nicht ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ist immer wieder Gegenstand von Urteilen des BFH (Bundesfinanzhof). Danach können Änderungen eines Versorgungsvertrages (bspw. eines Hofübergabevertrages) nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie von den Vertragsparteien vorher schriftlich vereinbart wurden.

Voraussetzung für steuerliche Anerkennung einer Vertragsanpassung ist, neben der schriftlichen Dokumentation, dass sich die Bedarfslage des Berechtigten oder die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geändert hat.

Ist eine Nichtzahlung oder eine Reduzierung der Versorgungsleistungen aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich - so ist die Reduzierung oder Aussetzung sorgfältig zu dokumentieren.

WICHTIG: Hat der Versorgungsvertrag seine steuerliche Anerkennung eingebüßt, ist dies nicht wieder zu heilen!

Sollten Sie eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen planen oder ist ein bereits geschlossener Übergabevertrag anzupassen, so sprechen Sie uns bitte an!

Eine sorgfältige Beratung ist hier besonders wichtig.


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