
Zum Jahresbeginn möchte man sich gerne von unnötigem
Papier-Ballast befreien. Der Aufräumaktion stehen allerdings
strenge Aufbewahrungsvorschriften entgegen. Einen vollständigen
Überblick, welche
Dokumente im Rechnungswesen dieses Jahr vernichtet werden können,
finden Sie hier.
Einen kurzen Überblick erhalten Sie auf den folgenden Seiten.
Kaufleute bzw. Unternehmer müssen Geschäftsunterlagen sechs oder
zehn Jahre lang aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils
mit dem Schluss des Jahres:
Folgende Dokumente können im Jahr 2011 vernichtet werden:
WICHTIG: Bevor Sie die Dokumente entsorgen,
sollten Sie jedoch beachten, dass die Aufbewahrungsfrist nicht
abläuft, soweit und solange die Unterlagen für noch nicht verjährte
Steuerfestsetzungen von Bedeutung sind. Dies gilt z. B., wenn für
eine begonnene Außenprüfung die Unterlagen noch benötigt
werden.
Wir empfehlen Folgendes: Jahresabschlüsse,
Betriebsprüfungsberichte und Steuererklärungen sollten nicht
bereits schon nach 10 Jahren vernichtet werden - oftmals werden
diese später doch nochmals benötigt. Bitte immer aufbewahren:
Einheitswertbescheide und Steuerbescheide. Die Finanzbehörden
vernichten im Regelfall nach 10 Jahren ihre Unterlagen. Die
Beweislast über erfolgte Steuerveranlagungen und in Anspruch
genommene Sonderregelungen liegen dann beim
Steuerpflichtigen!
Auch bei Lohnunterlagen kann es aus Beweisgründen sinnvoll sein,
diese länger als den vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren.

