
Unter den Arbeitgebern steht nun die Frage im Raum, was, wie und
ob sie weitermelden müssen.
Dazu gilt derzeit Folgendes:
Kurzfristig keine Arbeitserleichterung in
Sicht
Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) hat mitgeteilt, dass aktuell
alle Datensätze wie bisher gesendet werden müssen.
Es werden auch keine einzelnen Datensätze, wie z. B. der bei
Datenschützern umstrittenen DBKE bei Kündigungen und Entlassungen
wegfallen.
Was macht die ZSS mit den Daten?
Die Meldesätze werden weiterhin von der ZSS angenommen und
verarbeitet wie bisher. Ferner werden auch die Daten der aktuell
eingehenden Meldungen gespeichert.
Unverändert ist auch, dass die Meldungen geprüft werden. Hierzu
ließen erste Meldungen etwas anderes verlauten: Die ZSS wolle "die
Prüfung aussetzen". Das ist nicht der Fall, das Prüfverfahren wird
fortgeführt. Das heißt auch, dass ggf. bei Beanstandungen der ZSS,
Korrekturen vorzunehmen sind.
Eine Löschung aller Daten wird erst bei Vorliegen
einer gesetzlichen Grundlage vorgenommen, so die ZSS.
Wie lange muss noch gemeldet werden?
Eine konkrete Folgeregelung existiert momentan nicht. Sie kann erst
umgesetzt werden, wenn ein Aufhebungsgesetz zum
ELENA-Verfahrensgesetz in Kraft tritt. Ein Gesetzentwurf wird
derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Der liegt
voraussichtlich nicht vor September vor - und anschließend steht
noch die Entscheidung darüber an. Ein Melde-Ende zu benennen, wäre
derzeit reine Spekulation.
Unsere Empfehlung aus der blattgrün-Ausgabe August 2011 hat
weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit. Die Meldungen sind weiterhin
abzugeben; das ELENA-Verfahren hat derzeit noch vollumfänglich
Gültigkeit.

