Felder 2
Startseite >  Themen und Fakten > Aktuelles zu ELENA

Aktuelles zu ELENA

In unserer letzten blattgrün-Ausgabe haben wir berichtet, dass ELENA nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesarbeitsministeriums schnellstmöglich eingestellt werden soll.

Unter den Arbeitgebern steht nun die Frage im Raum, was, wie und ob sie weitermelden müssen.

Dazu gilt derzeit Folgendes:

Kurzfristig keine Arbeitserleichterung in Sicht
Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) hat mitgeteilt, dass aktuell alle Datensätze wie bisher gesendet werden müssen. Es werden auch keine einzelnen Datensätze, wie z. B. der bei Datenschützern umstrittenen DBKE bei Kündigungen und Entlassungen wegfallen.

Was macht die ZSS mit den Daten?
Die Meldesätze werden weiterhin von der ZSS angenommen und verarbeitet wie bisher. Ferner werden auch die Daten der aktuell eingehenden Meldungen gespeichert.

Unverändert ist auch, dass die Meldungen geprüft werden. Hierzu ließen erste Meldungen etwas anderes verlauten: Die ZSS wolle "die Prüfung aussetzen". Das ist nicht der Fall, das Prüfverfahren wird fortgeführt. Das heißt auch, dass ggf. bei Beanstandungen der ZSS, Korrekturen vorzunehmen sind.  

Eine Löschung aller Daten wird erst bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage vorgenommen, so die ZSS.

Wie lange muss noch gemeldet werden?

Eine konkrete Folgeregelung existiert momentan nicht. Sie kann erst umgesetzt werden, wenn ein Aufhebungsgesetz zum ELENA-Verfahrensgesetz in Kraft tritt. Ein Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Der liegt voraussichtlich nicht vor September vor - und anschließend steht noch die Entscheidung darüber an. Ein Melde-Ende zu benennen, wäre derzeit reine Spekulation.

Unsere Empfehlung aus der blattgrün-Ausgabe August 2011 hat weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit. Die Meldungen sind weiterhin abzugeben; das ELENA-Verfahren hat derzeit noch vollumfänglich Gültigkeit.


Copyright © 2010 Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft KG - Alle Rechte vorbehalten