
Ein Kernstück dieses Steuervereinfachungsgesetzes ist es unter
anderem, dass die Abgabefrist für die Steuererklärungen von Land-
und Forstwirten um zwei Monate verlängert wird. Damit soll eine
Harmonisierung mit den Abgabefristen für Gewerbetreibende erreicht
werden.
Ab wann diese Verlängerung in Kraft tritt ist noch nicht absehbar.
Berufsverbände fordern, dass die Verlängerung bereits für
Veranlagungszeiträume ab 2010 - das heißt für das Wirtschaftsjahr
2010/2011 - gelten soll. Dies ist jedoch noch nicht
sicher.
Für das Steuervereinfachungsgesetz gilt folgender Fahrplan: Das
Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll am 10.6. 2011 im
Bundestag in 2./3. Lesung und vom Bundesrat abschließend am 08.07.
2011 vor der Sommerpause verabschiedet werden und zum 01.01.2012 in
Kraft treten.
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