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Abgabefristen für Steuererklärungen

Am 02.02.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen.

Ein Kernstück dieses Steuervereinfachungsgesetzes ist es unter anderem, dass die Abgabefrist für die Steuererklärungen von Land- und Forstwirten um zwei Monate verlängert wird. Damit soll eine Harmonisierung mit den Abgabefristen für Gewerbetreibende erreicht werden.

Ab wann diese Verlängerung in Kraft tritt ist noch nicht absehbar. Berufsverbände fordern, dass die Verlängerung bereits für Veranlagungszeiträume ab 2010 - das heißt für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 -  gelten soll. Dies ist jedoch noch nicht sicher.

Für das Steuervereinfachungsgesetz gilt folgender Fahrplan: Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll am 10.6. 2011  im Bundestag in 2./3. Lesung und vom Bundesrat abschließend am 08.07. 2011 vor der Sommerpause verabschiedet werden und zum 01.01.2012 in Kraft treten.

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